Förderung und Finanzierung, vorrangig von Investitionen
Die Beratung zu Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten insbesondere von Investitionen aber auch im Zusammenhang mit der Durchführung anderer Maßnahmen und Projekte gehört zu meinen Leistungsschwerpunkten.
Als TOP-Berater habe ich mir dazu über Jahre ein Alleinstellungsmerkmal in der Branche erarbeitet.
Die sich stets ändernden Förder- und Finanzierungskonditionen gleichen einem Förderdschungel, der ohne externe Hilfe von interessierten Unternehmen praktisch nicht mehr zu bewältigen ist.
Insbesondere sind die Unternehmen an Zuschüssen interessiert. Diese können unabhängig davon beantragt werden, ob die restliche Anteilfinanzierung der geplanten Maßnahmen aus Eigenmitteln oder aus Fremdmitteln aufgebracht wird.
Um zu klären, ob und welche Fördermöglichkeiten es gibt, sollten Interessenten (auch aus kommunalen Bereichen) sich über folgende Fragen Gedanken machen bevor sie mit mir gern in Kontakt treten:
- Welche Maßnahmen sollen in welchem Bundesland wann umgesetzt werden?
- Handelt es sich bei dem durchführenden Unternehmen um einen produzierenden Gartenbaubetrieb, ein Unternehmen aus dem Dienstleistungsgartenbau bzw. Handelsbereich oder wird das Vorhaben von einem kommunalen Träger, einem Verein oder gemeinnützigen Einrichtung umgesetzt?
Die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen in gartenbaulichen Produktionsbereichen werden nach wie vor besser gefördert als in gewerblichen oder stationären Handelsbetrieben, bei denen bis auf energetische Maßnahmen Förderungen kaum möglich sind.
In produzierenden Gartenbaubetrieben oder gartenbaulichen Produktionsbereichen anderer Antragsteller sind fast alle investiven Maßnahmen förderfähig. Förderausschlüsse beziehen sich oft auf Technik in der Außenwirtschaft und Kraftfahrzeugen, Fördereinschränkungen in Bezug auf den käuflichen Erwerb von Land.
Gefragt sind zunehmend auch innovative Ansätze von Maßnahmen, die über die eigentliche Produktion und Vermarktung gartenbaulicher Erzeugnisse hinausgehen und weitere Einkommensmöglichkeiten im Rahmen der Diversifizierung erschließen können (z.B. innovativer Tourismus, Veranstaltungsstätten, Beherbergung, Hofläden und gastronomische Einrichtungen).
Die Beantragung von Förderungen einzelner Maßnahmen ist an die Bereitstellung finanzieller Mittel der EU (Stichwort: ELER), des Bundes, der Länder und Städte in unterschiedlicher Höhe gekoppelt und unterliegt verschiedenen Förderrichtlinien und bestimmten Förderzeiträumen.
Deshalb sollten Maßnahmen immer mit zeitlichem Vorlauf vorbereitet und zur Förderung beantragt werden.
Die Durchführung der Maßnahmen kann, wenn so beantragt, meistens über längere Zeiträume von ein bis zwei Jahren nach Durchführungsbeginn gestreckt werden.
Bewährt hat sich, unterschiedliche Maßnahmen in einem Förderantrag vorausschauend zusammenzufassen, damit Aufwand und Ergebnis im richtigen Verhältnis stehen. Sind die Maßnahmen vom Finanzvolumen zu klein, ist abzuwägen, ob eine Förderantragstellung überhaupt sinnvoll ist.
Ich stehe Ihnen bei Bedarf bundesweit mit einem Rundum-Paket aus einer Hand als entlastende Dienstleistung zur Verfügung und nehme Ihnen den damit verbundenen bürokratischen Ballast nahezu ab.
Neben der Recherche zu Fördermöglichkeiten kann das leistungsseitig die komplette Erarbeitung der Antragsunterlagen, die Projektabwicklung bzw. -betreuung bis hin zur Verwendungsnachweisführung einschließen.
Beispielhafte Beratungsfelder in der Beratung zur Förderung und Finanzierung:
- Recherche zu aktuellen Förder- und/oder Finanzierungsmöglichkeiten bestimmter Maßnahmen (z.B. baulichen Maßnahmen oder Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Gartenbau)
- Beratung des Antragstellers zur Strukturierung des Förderantrages und zur Optimierung der Finanzierungs- und Förderbausteine
- Erarbeitung der kompletten Antragsunterlagen, einschließlich notwendiger Anlagen
- Betreuung des Antragstellers bei der Abwicklung des Förderverfahrens bis zur Verwendungsnachweisführung gegenüber den Bewilligungsstellen bzw. finanzierenden Banken