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Bungalows und Erholungsgrundstücke:

Wochenend- und Erholungsgrundstücke sind Grundstücke, die nicht in einer ausgewiesenen Kleingartenanlage liegen und damit nicht dem Bundeskleingartengesetz unterfallen.

In der Regel werden diese Grundstücke zur Freizeitgestaltung an Wochenenden und vorzugsweise in den Sommermonaten genutzt.

Die Wertermittlung erfolgt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung.

Zu unterscheiden ist, ob es sich um Pacht- oder Eigentumsgrundstücke handelt.

Eine besondere Spezifik besitzen Pachtgrundstücke in Ostdeutschland, bei denen Wochenendhäuser (oft Datschen genannt) auf fremden Eigentumsgrundstücken errichtet wurden.

Deren Bewertung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und je nachdem, wann und durch wen der Pachtvertrag gekündigt wurde.

Beispiele aus meiner bundesweiten Tätigkeit im Privat- oder Gerichtsauftrag als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in den Fachgebieten Immobilienwertermittlung bebauter und unbebauter Grund.

  • Bewertung von Gebäuden, baulichen und Außenanlagen sowie Anpflanzungen auf Wochenend- bzw. Erholungsgrundstücken unter Berücksichtigung der gesetzlich zutreffenden Wertermittlungsgrundlagen
Dr. Lutz Kraushaar
Görschstraße 6
13187 Berlin
Deutschland