Nachbarschaftsstreit an der Grundstücksgrenze
Bepflanzungen auf oder an der Grundstücksgrenze sind leider sehr oft vom Streit der Nachbarn darüber geprägt, was bei der Pflanzung und späteren Pflege erlaubt ist und was nicht.
Die Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer stellen dazu Abstandsregelungen bei Neupflanzungen und Fristen auf, in denen gegen bestimmte Maßnahmen des Nachbarn vorgegangen werden kann.
Grundsätzlich ist jeder Eingriff oder eine Beeinträchtigung in das Eigentum des Anderen auszuschließen. In einigen Fällen gilt jedoch Bestandsschutz und Beeinträchtigungen sind abzuwägen und hinzunehmen.
Beispiele aus meiner bundesweiten Tätigkeit im Privat- oder Gerichtsauftrag als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in den Fachgebieten Hausgärten, Freianlagen - Gärten, Grünanlagen und Gehölze:
- Feststellung und Bewertung von Anpflanzungen an oder auf der Grundstücksgrenze
- Ermittlung des Wertes von Pflanzen, Gehölzen und Bäumen bei Verlust oder bei Beschädigungen
- Ermittlung der Kosten für Schadenbeseitigungen und Neuanpflanzungen